AWG-Novelle 2026: Folgen für die Sanktionslistenprüfung

Am 6. Februar 2026 ist das geänderte Außenwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Mehrere Änderungen greifen dabei ineinander und senken gemeinsam die Schwelle, ab der ein Sanktionsverstoß zur Straftat wird.

Unser Fazit vorweg: Die Sanktionslistenprüfung, wie sie in vielen Betrieben heute noch läuft, wird zum Nachweisproblem. Wenn im Nachhinein geprüft wird, ob Sie geprüft haben, zählt nicht, dass Sie irgendwann mal jemanden in einem der öffentlichen Portale gesucht haben. Es zählt, welche Listen Sie geprüft haben, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.

Was sich konkret geändert hat

Die Novelle setzt die Richtlinie (EU) 2024/1226 um, mit der die EU erstmals verbindliche Mindeststandards für die strafrechtliche Ahndung von Sanktionsverstößen vorgegeben hat. Deutschland hat die Vorgaben übernommen und an manchen Stellen weitergezogen. Die fünf Änderungen, die Ihr Screening unmittelbar betreffen:

RegelungVor der NovelleSeit 6. Februar 2026
Fahrlässige VerstößeIn der Regel nur BußgeldGrobe Fahrlässigkeit bei Dual-Use-Gütern (Anhang I und IV der VO (EU) 2021/821) ist strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Bußgeld für UnternehmenBis 10 Mio. €Bis 40 Mio. €, mit Orientierung am weltweiten Konzernumsatz möglich
Verschleierung eines VerstoßesFreiheitsstrafen bis 5 Jahre möglich.„Besonders schwerer Fall“ nach neuem § 18 Abs. 6a: 6 Monate bis 10 Jahre – etwa bei unrichtigen Angaben zur Route oder zum Empfänger oder bei der Zwischenschaltung einer beherrschten Drittstaat-Gesellschaft
SelbstanzeigeStrafbefreiendAbgeschafft. Stattdessen eine strafbewehrte Meldepflicht für jedermann, der von einem Sanktionsverstoß Kenntnis erlangt (Rechtsanwälte und andere zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufe ausgenommen)

Die Zwei-Werktage-Frist gilt weiterhin – entgegen anderslautender Behauptungen mancher Anbieter. Das ergibt sich unmittelbar aus § 18 Abs. 12 Nr. 1 AWG, wo es heißt, dass strafbar handelt, wer „[…] einer öffentlich bekannt gemachten Anordnung bis zum Ablauf des zweiten Werktages, der auf die Veröffentlichung folgt, zuwiderhandelt […]“. Die Zwei-Werktage-Frist besagt, dass eine öffentlich bekannt gemachte Anordnung erst ab dem dritten Werktag nach ihrer Veröffentlichung sanktionsbewehrt ist – die Betroffenen haben also zwei volle Werktage Zeit, sich darauf einzustellen.

Der Basistatbestand von § 18 AWG bleibt bei drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe für vorsätzliche Verstöße. Neu hinzu kommen unter anderem Straftatbestände gegen Dienstleister, die in einem Drittstaat gegen EU-Sanktionen verstoßen, gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge an Einrichtungen, die mittelbar in drittstaatlichem Eigentum stehen, und gegen die Verschleierung von Vermögen über Dritte.

Ein unterschätzter Punkt: Durch die Umwandlung von Ordnungswidrigkeiten in Straftaten verschiebt sich die Zuständigkeit. Statt eines BAFA-Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft tätig. Was bisher als unangenehme Kontrolle endete, kann jetzt mit Durchsuchung und Beschlagnahme beginnen.

Ihr Sanktionsscreening ist jetzt ein Risiko

Die Karenzzeit schützt nicht mehr vor dem Sorgfaltsvorwurf

Die Zwei-Werktage-Frist selbst bleibt bestehen – daran ändert die AWG-Novelle 2026 nichts. Was sich ändert, ist ihr praktischer Nutzen. Bisher galt: Wurde am Dienstag eine neue EU-Sanktionsliste veröffentlicht, durften Sie bis Donnerstag noch mit den alten Daten arbeiten, solange keine Kenntnis der Änderung vorlag. Diese Logik verliert ihre schützende Wirkung. Ein Screening, das auf einer Listenversion vom Vortag läuft, prüft heute gegen „gestern“ – und „gestern“ ist seit Februar genau das Datum, ab dem eine Zahlung oder Lieferung zum Sanktionsverstoß werden kann. Die Frist läuft zwar formal weiter, doch wer innerhalb dieser zwei Werktage mit veralteten Listen arbeitet, riskiert schon dort den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

Grobe Fahrlässigkeit als neuer Haftungsmaßstab

Grobe Fahrlässigkeit ist der Maßstab, an dem sich Unternehmen künftig messen lassen müssen. Die Verteidigung „wir wussten es nicht“ trägt nicht mehr, wenn die Unkenntnis auf mangelhafter Organisation beruht. Was als „mangelhaft“ gilt, bemisst sich an dem, was mit vertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre:

  • täglich aktualisierte Sanktionslisten
  • vollständige Abdeckung aller relevanten Listen
  • dokumentierte Prüfentscheidungen

Genau diese drei Punkte liefert ein reines Excel- und öffentliches Portal in der Regel nicht.

Dokumentation als Beweismittel im Verstoßfall

Dokumentation war schon vor der Novelle relevant: Eine nachweislich durchgeführte Prüfung konnte im Verstoßfall strafmildernd wirken. Nach der AWG-Novelle 2026 entscheidet sie darüber, ob ein Unternehmen „ein System hatte“ oder „gelegentlich mal hingeschaut hat“. Wer heute nicht lückenlos dokumentiert, wer wann wen geprüft und wie entschieden hat, muss diesen Nachweis bei einem Treffer aus dem Jahr 2025 aus dem Gedächtnis rekonstruieren – ein Risiko, das sich mit strukturierter Dokumentation vermeiden lässt.

Fünf Punkte, die Sie sofort prüfen sollten

  1. Wer aktualisiert Ihre Sanktionslisten, und mit welcher Verzögerung?
    Lautet die Antwort „manuell, etwa wöchentlich“, ist das seit Februar ein Problem. Zwischen zwei manuellen Updates können neue Listungen erscheinen, die schlicht niemand gesehen hat.
  2. Zu welchen Zeitpunkten wird ein Geschäftspartner neu geprüft?
    Sinnvolle Auslöser sind: neue Geschäftsbeziehung, Adressänderung, Listenaktualisierung und vor größeren Zahlungsläufen. „Einmal geprüft bei Anlage“ reicht für ein laufendes Geschäftsverhältnis nicht mehr aus.
  3. Werden auch negative Entscheidungen dokumentiert?
    Ein Treffer, der als bloße Namensgleichheit abgetan wurde, muss nachvollziehbar bleiben: Welche Daten wurden verglichen? Wer hat entschieden? Wann?
  4. Sind wirklich alle relevanten Personen im Umfang der Prüfung?
    Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sind der Kern – aber nicht alles. Auch eigene Mitarbeitende gehören dazu (Lohnzahlung an eine gelistete Person ist ein Bereitstellungsverstoß), ebenso in bestimmten Konstellationen die wirtschaftlich Berechtigten.
  5. Weiß jede Abteilung, was bei einem Treffer zu tun ist?
    Vertrieb, Einkauf, Personal, Empfang – alle müssen wissen, was zu tun ist. Gerade wenn es keine eigene Compliance-Abteilung gibt, sondern nur eine zuständige Person oder die Geschäftsführung selbst, muss jeder wissen, wohin ein Treffer sofort gemeldet wird. Gibt der Empfang eine Überweisung für einen „zufällig gleichen“ Namen frei, bevor diese Person davon erfährt, ist aus einem Prüfaufwand längst ein Verstoß geworden.

Manuell oder automatisiert? Was heute noch funktioniert

Die ehrliche Antwort vorweg: Bei zehn Geschäftspartnern und wenigen Lieferungen reichen die offiziellen Portale aus. Sie sind kostenlos, und ihre Daten sind aktuell.

Doch das ändert sich schnell – bei Dutzenden Geschäftspartnern und regelmäßigen Listenupdates. Denn EU- und US-Listen liegen auf getrennten Portalen: FiSaLiS für die EU-Listen, das OFAC-Suchportal für SDN, Entity List und Co. Beide müssen Sie einzeln durchsuchen, und die Prüfergebnisse dokumentieren Sie dabei selbst – nur so haben Sie im Ernstfall eine belastbare Prüfhistorie zur Hand.

Manuell
(offizielle Portale/Excel)
Automatisiert
Listenabdeckungjede Liste muss einzeln geprüft werden (online oder meist in Excel)EU, US (SDN, Entity List, DPL u. a.), UK, SECO, UN
Aktualisierungonline automatisiert. Wenn Sie in den offiziell veröffentlichten Listendateien prüfen, dann müssen Sie diese manuell aktualisierenautomatisiert und täglich
False Positiveszwei-/dreistellige Anzahl von Ähnlichkeitstreffern, die manuell geprüft werden müssen. In der Excel-Prüfung werden Sie aufgrund der schwachen Suche viele Treffer übersehen, weil Namensvariationen nicht berücksichtigt werdenDie Anzahl ist deutlich verringert. Es findet eine KI-Vorklassifizierung nach Relevanz statt, die die Identifikation von False-Positives erleichtert
Dokumentationerfolgt manuell, z.B. in Excel ohne Audit-TrailPrüfhistorie: wer, wann, welches Ergebnis, welche Entscheidung
Kosten0 €, jedoch sehr hohe Personalkosten für die manuelle PrüfungKalkulierbar, z. B. ab ~6 Cent pro Prüfung. Kein Aufwand für Ihre IT-Abteilung

So läuft die Prüfung im Finanz-Sanktions-Radar

Der Finanz-Sanktions-Radar (FSR) ist auf genau die drei Punkte oben ausgelegt, die seit Februar zählen:

  • Sie prüfen immer mit der aktuellen Liste
    Alle relevanten Listen werden täglich aktualisiert. Ihr Screening läuft also gegen die Listen, die jetzt gelten, nicht gegen die von letzter Woche.
  • Alle relevanten Listen in einem Paket
    EU-Listen, alle gängigen US-Listen, die UK-Liste und die Schweizer SECO-Liste. Keine Zusatzkosten pro Liste. Keine manuellen Wechsel mehr zwischen den offiziellen Suchportalen
  • KI-gestützte Trefferklassifizierung
    Die Suchalgorithmen erkennen auch ähnliche Schreibweisen in kyrillischen, arabischen oder chinesischen Zeichen; jeder Treffer wird vor Ihrer Entscheidung nach Relevanz (hoch, mittel, gering) vorklassifiziert, damit Sie nicht in 400 Namensgleichheiten ertrinken.
  • Revisionssichere Entscheidungs­historie
    Jeder Treffer erhält eine dokumentierte Entscheidung (freigeben/sperrigen) mit Verantwortlichem, Zeitstempel und Trefferdetails. Das ist die Vorlage, die Sie dem Zoll oder dem Prüfer zeigen.
  • Teamfähig
    Vertrieb, Einkauf, Personal und Empfang prüfen mit demselben Zugang, ohne Zusatzlizenzen. Die Historie zeigt transparent, wer wann was geprüft hat.

Im Basiskontingent sind 20.000 Prüfungen pro Jahr enthalten, das sind rund 6 Cent pro geprüftem Geschäftspartner. Weitere Kontingente buchen Sie flexibel dazu.

Automatisierter Abgleich von 1.870 Geschäftspartnern gegen relevante Sanktionslisten – mit übersichtlicher Relevanzbewertung (hoch, mittel, gering), filterbaren Trefferlisten und exportierbarem Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation.

Wann haben Sie Ihre Geschäftspartner zuletzt auf Sanktionen geprüft?

Vor einer Woche? Einem Monat? Bei der Anlage – und seitdem nie wieder?

Mit dem Finanz-Sanktions-Radar prüfen Sie regelmäßig auf tagesaktuelle Listen, alle relevanten Quellen an einem Ort und dokumentieren jeden Treffer. Keine Excel Listen mehr oder Screenshots. Keine Lücken. Keine Ausreden mehr.

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