Was der Finanz-Sanktions-Radar leistet
Der Finanz-Sanktions-Radar (FSR) unterstützt Unternehmen dabei, ihre gesetzliche Pflicht zur Prüfung von Geschäftspartnern gegen aktuelle Finanzsanktionslisten technisch abzubilden. Das System gleicht von Ihnen eingegebene oder importierte Namen (natürliche und juristische Personen) automatisiert gegen die folgenden Sanktionslisten ab:
- EU: Konsolidierte Sanktionsliste (Verordnungen des Rates der Europäischen Union)
- Schweiz: SECO-Sanktionsliste (Staatsekretariat für Wirtschaft)
- USA: Consolidated Screening List bestehend aus Denied Persons List, Unverified List, Entity List, Military End User (MEU) List, Nonproliferation Sanctions, AECA Debarred List, Specially Designated Nationals List, Foreign Sanctions Evaders List, Sectoral Sanctions Identifications (SSI) List, Correspondent Account or Payable-Through Account Sanctions (CAPTA) List, Non-SDN Menu-Based Sanctions List (NS-MBS List), Non-SDN Chinese Military-Industrial Complex Companies (CMIC), Palestinian Legislative Council List (PLC)
- UK: HM Treasury Consolidated List
Die Listen werden täglich zwischen 5 – 5:30 Uhr automatisiert aktualisiert. Während dieser Zeit ist keine Sanktionslistenprüfung möglich.
Unser Suchalgorithmus erkennt Schreibvarianten, Transliterationen und Teilübereinstummgen, um das Risiko übersehener Treffer (False Negatives) zu reduzieren.
Zu jedem Treffer liefert das System:
- die betroffene Liste
- den Grad der Übereinstimmung (Score)
- die im Original geführten Identifikationsmerkmale (z. B. Anschrift, alternative Schreibweisen), sofern in der jeweiligen Quellliste vorhanden.
Ergebnisse werden in unserer Datenbank dokumentiert und sind zur Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden als PDF-Datei exportierbar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie die durchgeführten Prüfungen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten als PDF-Export in Ihrem Unternehmen archivieren sollten.
Was der Finanz-Sanktions-Radar nicht leistet
Um Missverständnisse zu vermeiden, die zu falschen Compliance-Annahmen führen könnten, weisen wir ausdrücklich auf Folgendes hin:
Kein Ersatz für die eigene Sorgfaltspflicht. Der Finanz-Sanktions-Radar ist ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionslistenprüfung. Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Sanktions- und Embargovorschriften verbleibt vollständig bei Ihrem Unternehmen als Nutzer. Jeder Systemtreffer muss von Ihnen fachlich bewertet werden, bevor eine geschäftliche Entscheidung getroffen wird.
Keine Vollständigkeitsgarantie über die genannten Listen hinaus. Das System deckt ausschließlich die oben genannten vier Listenwerke ab. Sanktionsregime anderer Staaten oder internationaler Organisationen (z. B. UN-Sanktionsliste, falls nicht separat integriert, oder Listen weiterer Drittstaaten) sind nicht Bestandteil des Abgleichs, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.
Keine Garantie für Treffergenauigkeit. Trotz bewährter Algorithmen kann ein automatisierter Namensabgleich sowohl falsch-positive Treffer (Übereinstimmung ohne tatsächliche Relevanz) als auch, in seltenen Fällen, falsch-negative Ergebnisse (keine Übereinstimmung trotz tatsächlicher Listung, z. B. bei stark abweichender Transliteration oder fehlerhafter Dateneingabe) nicht vollständig ausschließen.
Keine Rechtsberatung. Die Bewertung, ob ein Treffer geschäftsrelevante Konsequenzen hat (z. B. Vertragsverbot, Meldepflicht), stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Einholung einer solchen im Einzelfall.
Aktualität abhängig von Quellveröffentlichung. Die tägliche Aktualisierung bezieht sich auf den Abgleich unserer Datenbank mit den offiziell veröffentlichten Listenständen der jeweiligen Behörden. Für Verzögerungen zwischen einer behördlichen Änderung und deren Veröffentlichung in der jeweiligen Quelle übernehmen wir keine Verantwortung, da dies außerhalb unseres Einflussbereichs liegt.
Keine automatisierte Freigabe- oder Ablehnungsentscheidung. Das System trifft keine eigenständige Entscheidung über die Fortsetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung. Es liefert ausschließlich eine Entscheidungsgrundlage.
Letzte Aktualisierung: 5.08.2026, 12:57
