Umsatzsteuer-Id-Radar – Leistungsbeschreibung

Was der USt-Id-Radar leistet

USt-Id-Radar unterstützt Unternehmen dabei, die Gültigkeit ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) von EU-Geschäftspartnern zu prüfen – eine Prüfung, die insbesondere für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) sowie zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug relevant ist.

Die Prüfung erfolgt technisch über die offizielle REST-Schnittstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Das System sendet Ihre Anfrage in Echtzeit an das BZSt, welches sie synchron an die zuständige Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaats weiterleitet und das Ergebnis unmittelbar zurückmeldet. Sie erhalten damit eine tagesaktuelle, direkt bei der Ursprungsbehörde abgefragte Bestätigung – keine Abfrage gegen eine intern gespeicherte, möglicherweise veraltete Datenbank.

Das System unterstützt:

  • qualifizierte Bestätigungsabfragen (ist die Umsatzsteuer-Id-Nummer zum Anfragezeitpunkt gültig, Prüfung von Firmenname, Ort, Postleitzahl und Straße gegen die beim ausländischen Register hinterlegten Daten).

Die qualifizierte Abfrage hat für Nachweiszwecke gegenüber dem Finanzamt eine höhere Beweiskraft, da sie über die reine Gültigkeitsprüfung hinausgeht. Bei jeder Prüfung muss in den Einstellungen des USt-Id-Radar mindestens eine Anfrage Umsatzsteuer-Identnummer hinterlegt werden.

Was USt-Id-Radar nicht leistet

Keine eigene Datenhaltung, keine Garantie für Datenqualität der Herkunftsbehörde. Das BZSt speichert selbst keine Daten zu ausländischen USt-IdNrn., sondern leitet jede Anfrage automatisiert an die zuständige Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaats weiter. Auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Fremddaten hat weder das BZSt noch USt-Id-Radar Einfluss. Eine Korrektur fehlerhafter Daten kann ausschließlich durch Ihren ausländischen Geschäftspartner bei dessen zuständiger Behörde veranlasst werden.

Keine Prüfung inländischer (deutscher) USt-IdNrn. ohne gesonderte Freischaltung. Die oben beschriebene Funktion deckt ausschließlich die Bestätigung ausländischer (d. h. in einem anderen EU-Mitgliedstaat registrierter) USt-IdNrn. ab. Die Bestätigung deutscher USt-IdNrn. ist beim BZSt ein eigenständiges, gesondert zu beantragendes Verfahren

Keine Speicherung von Anfragen oder geprüften Geschäftspartnern. USt-Id-Radar arbeitet zustandslos: Weder die abgefragte USt-IdNr. bzw. der geprüfte Geschäftspartner noch das Ergebnis oder der Zeitpunkt der Abfrage werden im System gespeichert. Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich im Moment der Anfrage angezeigt. Dies ist rechtlich relevant: Für die Steuerbefreiung nach § 6a UStG bzw. zur Widerlegung eines Gutglaubensschutz-Vorwurfs verlangt die Finanzverwaltung regelmäßig den Nachweis, dass die Prüfung zum maßgeblichen Zeitpunkt (z. B. bei Auftragsannahme oder Lieferung) für den konkreten Geschäftspartner tatsächlich durchgeführt wurde. Da im System weder die Anfrage noch das Ergebnis erhalten bleiben, liegt es vollständig in Ihrer eigenen Verantwortung, jedes Prüfergebnis eigenständig und unmittelbar nach der Abfrage zu sichern (z. B. durch Speichern der Bestätigungsmitteilung, Ausdruck oder Screenshot mit Datum und Zuordnung zum jeweiligen Geschäftspartner), um es im Fall einer Betriebsprüfung vorlegen zu können. Eine nachträgliche Einsicht oder ein Export historischer Prüfungen über USt-Id-Radar selbst ist nicht möglich.

Keine Garantie für unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Die BZSt-Schnittstelle sieht ein tägliches Wartungsfenster zwischen 23:00 und 5:00 Uhr vor, in dem es zu Verzögerungen kommen kann. Auch außerhalb dieses Fensters kann es – abhängig von der Auslastung des BZSt-Systems oder der angefragten ausländischen Behörde – zu Verzögerungen oder Timeouts kommen, auf die USt-Id-Radar keinen Einfluss hat.

Keine rechtliche oder steuerliche Bewertung. Das System liefert ausschließlich das technische Prüfergebnis (gültig / ungültig / Daten stimmen überein oder nicht). Die daran anknüpfende steuerliche Würdigung – etwa ob eine innergemeinschaftliche Lieferung tatsächlich steuerfrei behandelt werden darf, ob Reverse-Charge anzuwenden ist oder wie mit einem negativen Prüfergebnis umzugehen ist – obliegt Ihnen bzw. Ihrer steuerlichen Beratung und stellt keine Steuerberatung durch USt-Id-Radar dar.

Keine automatisierte Entscheidung über die Geschäftsbeziehung. Das System trifft keine eigenständige Entscheidung über Auftragsannahme, Rechnungsstellung oder Vertragsfortführung. Es liefert ausschließlich eine Entscheidungsgrundlage.

Letzte Aktualisierung: 5.08.2026, 13 Uhr.

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